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Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dabei wird vor der Freigabe der Überweisung der angegebene Name des Empfängers mit der IBAN abgeglichen, um Tippfehler und Betrug zu verhindern. 

Wir bitten daher auch in Ihrem Interesse bei der Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates auf Folgendes zu achten:

Ihre Angabe im Feld "Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)" muss in exakt der gleichen Schreibweise erfolgen, wie Sie es bei Ihrer Bank hinterlegt haben.

Andernfalls kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Guthaben kommen.